Rettungsdienst

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist gemäß Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz – BbgRettG vom 14. Juli 2008) als kreisfreie Stadt Träger des öffentlichen Rettungsdienstes. Durch den Träger wird die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des qualifizierten Krankentransportes sichergestellt. Leistungen des Rettungsdienstes werden nicht nur innerhalb des Stadtgebietes, sondern in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark auch in Teilen des Kreisgebietes erbracht. Ein Teil der rettungsdienstlichen Leistungen erfolgt durch die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr, als weitere Leistungserbringer sind das Deutsche Rote Kreuz (http://www.drk-brandenburg-havel.de) und die Johanniter (http://www.johanniter.de) eingebunden. 

Die Durchführung des Rettungsdienstes ist in der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan (Landesrettungsdienstplanverordnung – LRDPV vom 24. Oktober 2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juli 2015) näher geregelt.

Gesetzlich geregelt ist auch die sogenannte „Hilfsfrist“, also die Zeit zwischen der Alarmierung des Rettungsdienstes und seinem Eintreffen am Notfall bzw. Unfallort. Dazu sind die Rettungsmittel so zu stationieren, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in 95 Prozent aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht wird (Hilfsfrist). In der Stadt Brandenburg kann die Hilfsfrist durch Stationierung von Rettungsmitteln in der zentralen Feuer- und Rettungswache sowie in der Rettungswache in Kirchmöser eingehalten werden.

„Es kommt, wie es kommt“ – ein Artikel aus „Klinik Journal (01-2020) – Klinikum Brandenburg – Autorin: Marion Appelt“