Berufe und Qualifikationen
Berufe und Qualifikationen im Rettungsdienst




Rettungswagen müssen mit einem Notfallsanitäter (NotSan) als medizinisch verantwortliche Einsatzkraft (MVE) und einem Rettungssanitäter besetzt sein. Auf dem Krankentransportwagen (KTW) sind zwei als Rettungssanitäter qualifizierte Einsatzkräfte tätig. Auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) befindet sich neben dem Notarzt ein Notfallsanitäter oder in Ausnahmefällen ein erfahrener Rettungsassistent. Zur Besatzung des Rettungshubschraubers (RTH) gehört neben Pilot und Notarzt ein erfahrener, als „HEMS-TC“ (Helicopter Emergency Medical Services Technical Crew Member) qualifizierter NotSan.
Die Anforderungen an die personelle Besetzung der Rettungsmittel werden in der Landesrettungsdienstplanverordnung des Landes Brandenburg gesetzlich geregelt.
Rettungssanitäter haben eine 520-Stunden Ausbildung nach Vorgaben des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen. Im Land Brandenburg ist diese Ausbildung zur Besetzung der KTW und für die Maschinisten (Fahrer) der RTW vorgeschrieben.
Rettungsassistenten werden nicht mehr ausgebildet. Dieses Berufsbild ist seit dem 01.01.2014 durch das des Notfallsanitäters ersetzt worden. Die damals 2-jährige Ausbildung mit theoretischem Unterricht sowie Krankenhaus und Rettungsdienstpraktika hatte zur Besetzung von RTW qualifiziert, konnte aber den steigenden notfallmedizinischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden.
Um Notfallsanitäter zu werden muss eine dreijährige Ausbildung (analog zu anderen medizinischen Assistenzberufen) durchlaufen werden, die den steigenden Anforderungen bei der notfallmedizinischen Versorgung der Patienten gerecht wird.
Neben theoretischen Kenntnissen erwirbt der zukünftige Notfallsanitäter in umfangreichen Klinikpraktika u.a. auf der Intensivstaion und im Operationsbereich praktische Fertigkeiten zur Patientenversorgung.
Die notärztliche Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge und des RTH wird über das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel -Institut für Rettungsmedizin – sichergestellt. www.uk-brandenburg.de/fachbereiche/kliniken/notfallmedizin
Hierbei besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin. Die Teilnahme am Notarztdienst erfordert die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, die nach 30 monatiger klinischer Tätigkeit und dem Erwerb umfangreicher Kenntnisse zur Behandlung von Notfallpatienten nach erfolgreicher Prüfung an der Landesärztekammer erworben werden kann.
Leitende Notärztinnen und Notärzte (LNA) sind Fachärzte und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Rettungsdienst. Sie werden speziell geschult und ständig weitergebildet um bei Ereignissen mit vielen Geschädigten (Massenanfall Verletzter – MANV) die medizinischen Rettungsmaßnahmen zu leiten und zu koordinieren (Abschnittsleiter Verletztenversorgung).
Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgLRD) sind langjährig erfahrene Rettungsdienstmitarbeiter mit spezieller Schulung, die ebenfalls bei MANV-Ereignissen Führungsaufgaben übernehmen und den Leitenden Notarzt insbesondere in organisatorisch taktischen Belangen unterstützen.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist Facharzt und nach den Richtlinien der Bundesärztekammer speziell qualifiziert. Er ist nach den gesetzlichen Grundlagen für die fachliche Anleitung und Kontrolle der notfallmedizinischen Betreuung verantwortlich. Er gewährleistet insbesondere die notfallmedizinischen Fort- und Weiterbildung des Personals und berät den Träger des Rettungsdienstes in allen medizinischen Fragen.
Von besonderer Bedeutung ist die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter im Rettungsdienst. Hierbei werden die theoretischen Kenntnisse -auch über seltenere Notfälle – erweitert und durch praktische Inhalte Fertigkeiten gefestigt. Der Umfang ist gesetzlich in der Landesrettungsdienstplanverordnung festgelegt und umfasst jährlich 30 Stunden für alle Qualifikationen. An die Inhalte für die Notfallsanitäter werden spezielle Anforderungen gestellt. Hier gehört ein intensives praktisches Algorithmentraining (4 Stunden pro Halbjahr) verbindlich mit dazu. Ein Teil der theoretischen Grundlagen wird auch mittels e-learning vermittelt. In den Maßnahmen der Wiederbelebung auch mit erweiterten Maßnahmen, werden alle Mitarbeiter 2 x jährlich intensiv geschult. Jährlich erfolgt eine Prüfung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD).