Fragen und Antworten

Warum wird KATRETTER eingeführt?

In den aktuellen Leitlinien zur Reanimation (ERC Guidelines 2015 ) findet sich die hochgradige Empfehlung, bei Patienten mit Herz-Kreislaufstillstand nicht nur durch die Leitstellendisponenten zur Reanimation anleiten zu lassen („Telefonreanimation“), sondern auch ausgebildete Ersthelfer unter Einbeziehung von örtlich verfügbaren AED's (Automatisierter externer Defibrillator) zu alarmieren.
Es wird der Einsatz „intelligenter Alarmierungssysteme für Ersthelfer“ gefordert, mit deren Hilfe die Leitstelle über ein zusätzliches smartphonebasiertes Alarmierungssystem parallel zu den Rettungskräften weitere Ersthelfer aufspüren und hinzualarmieren kann.
Oberstes Ziel ist eine deutliche Reduzierung des „therapiefreien Intervalls“ des Patienten, um dessen Überlebens- und Genesungswahrscheinlichkeit deutlich zu steigern.

Des Weiteren haben sich bereits verschiedenste Expertengremien in entsprechenden Stellungnahmen zum Thema positioniert und dabei den Einsatz dieser Systeme gefordert. So hat sich der Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Land Brandenburg am 14.06.2018 wie folgt positioniert:

„Um die Überlebensrate bei außerklinischen Herzkreislaufstillständen anhaltend im gesamten Land erhöhen zu können, hält der Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Brandenburg ein einheitliches System zur smartphonebasierten Ersthelferalarmierung mit einer Anbindung an alle 5 Regionalleitstellen für unabdingbar.“

Auch der Bund Deutscher Anästhesisten kam bereits am 22.02.2017 zu gleichen Erkenntnissen:

„Die Unterstützung durch Laien und ausgebildete Ersthelfer ist für eine optimale Rettungskette unverzichtbar. Durch den Einsatz von Notfall-Apps wird das Rettungsnetz in Deutschland noch engmaschiger. Die Chance, dass eine Reanimation in den ersten fünf Minuten erfolgt, kann sich dadurch deutlich erhöhen.“

Welche Qualifikation muss ich als Ersthelfer mitbringen?

Die Teilnahme der medizinisch qualifizierten Ersthelfer als KATRETTER setzt deren Mitgliedschaft und aktive Tätigkeit in einer Hilfsorganisation, der Feuerwehr oder die derzeitige oder ehemalige Tätigkeit in einem medizinischen bzw. rettungsdienstlichen Beruf voraus. Über eine mögliche Ausweitung des Teilnehmerfeldes entscheiden die Träger des Rettungsdienstes sowie die ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes des Leitstellengebietes im weiteren Verlauf.

Wie kann ich meine Mitarbeit als Ersthelfer dauerhaft wieder beenden?

Mit einer Information an die jeweils zuständige Hilfsorganisation bzw. den Administrator kann die Mitarbeit als Ersthelfer jederzeit wieder beendet werden. Zeitweise kann die Erreichbarkeit jederzeit in der App pausiert werden (Schieberegler „Ersthelfer“ nutzen).

Erfolgt eine Bezahlung der Ersthelfer?

Nein, eine Vergütung der Tätigkeit als Ersthelfer erfolgt nicht. Die Tätigkeit als Ersthelfer ist ehrenamtlich und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement. Auch Ausstattung etc. kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

Bin ich als Ersthelfer versichert?

Ersthelfer sind über den kommunalen Schadensausgleich versichert, so wie jeder andere Helfer der bei einem Ereignis (z.B. Unfall) tätig wird. Dennoch sollte die eigene Sicherheit niemals vernachlässigt werden. Die Nutzung von Kraftfahrzeugen zum Erreichen des Einsatzortes sollte möglichst vermieden werden, bzw. die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung strikt eingehalten werden.  
Auf Nachfrage können wir weitere Informationen hierzu bereitstellen.

Wann wird ein Ersthelfer alarmiert?

Für alle zeitkritischen, lebensbedrohlichen Einsätze, bei denen ein qualifizierter Ersthelfer auch ohne spezielle Ausrüstung wertvolle Ersthelfermaßnahmen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes einleiten kann.

Dazu zählen Einsätze wie:

  • Herz-Kreislaufstillstand
  • Plötzlicher Herztod
  • Bewusstlosigkeit

Die Auslösung erfolgt zeitgleich zur Alarmierung des Rettungsdienstes und der Feuerwehr durch einen Disponenten der Regionalleitstelle Brandenburg.

Wie werde ich Ersthelfer?

Ersthelfer kann jeder werden, der die notwendigen Qualifikationen mit sich bringt und mindestens 18 Jahre alt ist.

Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail an die entsprechende Hilfsorganisation bzw. Ansprechpartner. Innerhalb der jeweiligen Organisation erfolgen ggf. erfoderliche Informationen und Schulungen (siehe Reiter „Ersthelfer werden“).

Gibt es eine Altersvorgabe für die Tätigkeit als Ersthelfer?

Die Tätigkeit als Ersthelfer ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Welches Smartphone oder Handy benötige ich als Ersthelfer?

Die KATRETTER-App steht für die Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung.

Die entsprechende App können Sie sich im App-Store downloaden (siehe Reiter „Anwendung“).

Wo erhalte ich meine Zugangsdaten für die App?

Die Zugangsdaten bekommen Sie direkt nach Kontakt zur jeweiligen Hilforganisation bzw. Ansprechpartner. Sie sind dann direkt einsetzbar!

Ist das System das gleiche wie ein HVO/First Responder-System?

Keinesfalls! Das Ersthelfersystem über KATRETTER ist eine sinnvolle Erweiterung des First-Responder-Systems.

Vor der Alarmierung wird vom System geprüft, welcher Ersthelfer sich in unmittelbarer Nähe zum Notfallort aufhält. Daraufhin wird er dann per App alarmiert und zum Einsatzort gerufen. So ist eine Reduzierung des „therapiefreien Intervalls“ (Zeit, in der keine Herz-Druck-Massage durchgeführt wird) möglich.