Dieser ist zur Eignungsfeststellung für die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich
Gleich 3 Kollegen aus der Regionalleitstelle stellten sich heute dem Test, um später an einem vorgeschriebenen Anpassungslehrgang teil zu nehmen.
Sie mussten zunächst Fahrrad fahren, dann ging es die Drehleiter rauf und zum Schluss musste eine Schwimmprüfung im Marienbad Brandenburg abgelegt werden.
Die Leitstellendisponentenverordnung (LSDV) schreibt im Grundsatz vor, dass jede Disponentin und jeder Disponent auch die Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nachweisen muss. Um überhaupt die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu absolvieren, ist eine Basis-Fitness sowie eine Höhentauglichkeit erforderlich.
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