Kleine Holzfeuer im Freien sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aber niemals zum Verbrennen von Gartenabfällen!
Erlaubt:
Feuer mit naturbelassenem Holz
Holzhaufen max. 1 Meter hoch und 1 Meter breit
Nicht erlaubt:
Verbrennen von Grünschnitt, Laub oder anderen Abfällen
Größere Feuer (z. B. Osterfeuer) ohne behördliche Ausnahmegenehmigung
Für größere Feuer bitte rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung bei dem Ordnungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel beantragen!
Weitere Infos erhalten Sie hier: mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Holzfeuer-im-Freien.pdf