Holzfeuer im Freien – Was ist erlaubt?

Pressemitteilung vom 07.08.2025

Ein kleiner Holzhaufen brennt

Kleine Holzfeuer im Freien sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aber niemals zum Verbrennen von Gartenabfällen!

Erlaubt:

Feuer mit naturbelassenem Holz

Holzhaufen max. 1 Meter hoch und 1 Meter breit

Nicht erlaubt:

Verbrennen von Grünschnitt, Laub oder anderen Abfällen

Größere Feuer (z. B. Osterfeuer) ohne behördliche Ausnahmegenehmigung

Für größere Feuer bitte rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung bei dem Ordnungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel beantragen!

Weitere Infos erhalten Sie hier: mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Holzfeuer-im-Freien.pdf