Schutzausrüstung

Allgemein

Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen.
Gefahren im Feuerwehrdienst sind allein durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht zuverlässig auszuschließen. Dem Schutz vor Verletzungen oder anderen Gesundheitsschäden dient deshalb das Tragen persönlicher Schutzausrüstung.
Persönliche Schutzausrüstung muss den einschlägigen EU - Richtlinien, gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den Regeln der Technik, zum Beispiel Normen ( DIN, EN ), Verwaltungsvorschriften der Länder, entsprechen.

Die persönliche Schutzausrüstung

Zur persönlichen Schutzausrüstung ( Mindestausrüstung ) gehört:

  • Feuerwehrschutzanzug der Firma Texport vom Typ Fire Survivor ( Jacke: DIN EN 469, Stufe 2 XYZ, Hose: DIN EN 469, Stufe 2 bzw. - HuPF Teil1 und HuPF Teil 4 / Typ B )
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz ( DIN EN 443 : 2008, Typ B )
  • Feuerschutzhaube ( DIN EN 13 911 : 2004 )
  • Feuerwehrschutzhandschuhe ( DIN EN 659 : 2003 + A1 + AC : 2009 )
  • Feuerwehrschutzschuhwerk ( DIN EN 15090 : 2006, Typ 1 )

Diese bietet Schutz (Grundschutz) gegen mechanische Einwirkungen wie stechen, schneiden oder reißen; thermische Einwirkungen wie Stichflammen, Wärmestrahlung, Wasserdampf, brennenden glühenden Teilen oder Funken; bedingt chemische Einwirkungen wie Spritzer oder Tropfen, Tieren.
Gleichzeitig besitzt sie optische Warnwirkung bei Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum.

Für Einsatzszenarien, die über die Brandbekämpfung hinausgehen, wird eine Schutzkleidung mit speziellen Anforderungen benötigt bzw. mitgeführt, zum Beispiel Feuerschutzhaube, Feuerwehrhaltegurt, Atemschutzgerät, Schutzanzug gegen Chemikalien, Wärme oder Kontamination, Schnittschutzausrüstung, Gehörschutz, Augen / Gesichtsschutz.