Folge 4 - Die Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz im Rahmen von Covid19

Pressemitteilung vom 17.04.2020

Folge 4 - Die Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz im Rahmen von Covid19
Folge 4 - Die Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz im Rahmen von Covid19

Seit dem 23.03.2020 arbeitet der Bereich Katastrophenschutz in einer Sonderfunktion, als sogenannter Meldekopf des Verwaltungsstabes.

Der Bereich Katastrophenschutz (KatS) wird zur Zeit durch einen Mitarbeiter (mit entsprechenden Vorkenntnissen im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz) aus einem anderen Fachbereich der Stadtverwaltung verstärkt.

Der Meldekopf ist die Schnittstelle zwischen dem Verwaltungsstab der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Krisenstab des MSGIV sowie allen anderen externen Behörden und Institutionen. Der Meldekopf arbeitet an 7 Tage in der Woche, auch am Wochenende und an Feiertagen. Alle eingehenden und ausgehenden Meldungen, Anfragen und Mitteilungen (telefonisch und schriftlich per Email) werden in einem Tagebuch dokumentiert und zur weiteren Nachweisführung im Netzwerk der Stadtverwaltung abgespeichert und danach entsprechend den Zuständigkeiten an die jeweiligen Fachbereiche, Fachgruppen oder an externe Institutionen weitergeleitet.

Seit dem 23.03.2020 sind im Tagebuch bis heute 520 Einträge zu verzeichnen, das heißt im Durchschnitt erfolgen pro Tag ca. 20 Eintragungen (Zeitaufwand ca. 2 h)

Die weiteren täglichen Aufgaben sind:

  1. Die Erstellung des Lagevortrages zur Information des Verwaltungsstabes für die tägliche Sitzung (Zeitaufwand ca. 1,5 h). Dazu gehört u. a.:
    - Darstellung aktueller Wetterdaten, Wetterprognosen, Waldbrandgefahrenstufen
    - Geschehnisse, welche die Einsatzkräfte ggf. zusätzlich binden
    - das Einarbeiten der aktuellen statistischen Angaben aus der Welt, dem Bund, des Landes Brandenburg, der Stadt Brandenburg an der Havel
    - Informationen zu ggf. aufgetretenen Problemen oder dem Einsatzgeschehen innerhalb der Stadt
    - prägnante Pressemeldungen aus aller Welt
  2. Aufnahme und Weiterleitung der Meldung der Fallzahlen an das Landesamt für Verbraucherschutz und Gesundheit, täglich um 08:00 Uhr und um 14:00 Uhr
  3. Aufnahme und Weiterleitung der täglichen Gesamtmeldung an den Krisenstab des MSGIV, unter Einarbeitung der Meldungen aus dem städtischen Klinikum sowie des Gesundheitsamtes bis spätestens 15:00 Uhr
  4. Die wöchentliche Meldung der Bedarfe an Schutzausrüstung an den Zentraldienst der Polizei
  5. Koordinierung der Abholung der Schutzausrüstung für die Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste und den Fachbereich Feuerwehr und Rettungswesen vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
  6. Kontrolle und Bestandserfassung der gelieferten Schutzausrüstung und Weiterleitung der Bestandserfassung an das Gesundheitsamt zur Priorisierung der Ausgabe der Schutzausrüstung auf Grundlage der Bedarfsmeldungen an die Bedarfsträger
  7. Koordinierung und Vorbereitung der Ausgabe der Schutzausrüstung auf Grundlage der vom Gesundheitsamt übermittelten priorisierten Bedarfsmeldungen

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