B: Gebäude Groß

Pressemitteilung vom 11.02.2020

B: Gebäude Groß
B: Gebäude Groß

Ort: Rhinweg

Datum: 11.02.2020

Uhrzeit: 21:06 Uhr

Zimmerbrand in einer Wohnung im Stadtteil Nord.

Die deutlich hörbaren akustischen Signale eines ausgelösten Heimrauchmelders veranlassten Nachbarn einer Wohnung im Rhinweg die Feuerwehr zu alarmieren.

Nach dem Öffnen der Wohnungstür wurde eine Verrauchung wahrgenommen. Der Angriffstrupp ging unter Atemschutz in die Brandwohnung vor. Es wurde eine Crashrettung einer Person, die sich im Brandzimmer befand, durchführt. Im Anschluss wurde diese Person dem Rettungsdienst übergeben. Die Brandbekämpfung erfolgte mit einem C-Rohr. Die Wohnung wurde gelüftet und im Anschluss der Polizei übergeben.         

Leider konnte der Bewohner der Wohnung nicht mehr erfolgreich reanimiert werde.

Die Feuerwehr Brandenburg möchte an dieser Stelle noch einmal auf darauf hinweisen, dass dieser Einsatz zeigt wie sinnvoll der Einsatz von Heimrauchmeldern ist. Bis 31.12.2020 besteht in Brandenburg für Wohnungen eine Rauchmelderpflicht. Der Einbau von Heimrauchmeldern schon jetzt ist sinnvoll und kann Leben retten. Gesetzliche Grundlage:

Mit dem „Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung und zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes“ vom 19. Mai 2016 wurde dem § 48 BbgBO (Wohnungen) der folgenden Absatz 4 zugefügt:

(4) In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und

Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.

Anmerkung:

In Brandenburg der Einbau von Rauchwarnmeldern auch in den Räumen vorgesehen, in denen nicht bestimmungsgemäß Personen schlafen - neben Schlaf- und Kinderzimmer sowie Fluren also auch in Wohnzimmern, Arbeitszimmern usw. Ausgenommen sind Küchen sowie Bäder und Toiletten. (Letztere gelten nicht als Aufenthaltsräume im Sinne der Bauordnung.)

Eingesetzte Technik und Kräfte: ELW 1, HLF 20 (BF), LF16 (FF) , TLF (BF), DL (BF), RTW 1, NEF 1  

Anwesend waren: Presse und Polizei

Bilder: Mit freundlicher Genehmigung von Meetingpoint Brandenburg

Bilder in Hochauflösung